Gesetz
Allgemeines
Die Abkürzung der Vorschrift, die sich in der entsprechenden Kennzahl oder Einzelvorschrift befindet.
Auszeichnung: @gesetz
Für das Setzen des Attributes @gesetz soll zur Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung in allen Erfassungs-Prozessen
(XML-First, XML-Last) immer eine XML-Abgleichsliste verwendet werden. Diese Liste mit Gesetzeskürzeln wird auch online bereitgehalten
und regelmäßig um neue Einträge ergänzt: https://xml-erfassung.esvdigital.net/esv-abkuerzungen.xml
Die Liste führt das im Attribut @gesetz zu setzende Kürzel immer im Element <name> (/datenbank/eintrag/name). Weitere Bezeichnungen des Gesetzes finden sich in den zugehörigen Elementen <alias> (/datenbank/eintrag/alias):
<eintrag>
<name>FamFG</name>
<alias>Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
<alias>Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
<alias>Familienverfahrensgesetzes</alias>
<alias>Familienverfahrensgesetz</alias>
</eintrag>
Verwendungsbeispiel:
<kommentar.teil>
<gesamtvorschrift.text>
<einzelvorschrift id="b9783503170036_para0005_p5" gesetz="FamFG" par="5">
…
Achtung: In das Attribut
@gesetz dürfen nur Einträge erfolgen, die sich in der Abgleichsliste im Element <name> befinden. Sollte es für eine Gesetzesbezeichnung keinen passenden Eintrag geben, ist bitte Rücksprache mit dem Verlag zu halten (intern kann dann in Ausnahmefällen der Wert nicht_anwendbar vergeben werden, wenn dauerhaft kein Kürzel vergeben wird; z.B. weil es sich um eine vorschriftenähnliche Erfassung handelt).