Status

Allgemeines

Paragrafen, welche aufgehoben wurden, weggefallen sind oder nicht abgedruckt werden, haben diese Information als ein Attribut.

Achtung:

Der Text (z.B. „aufgehoben“, „weggefallen“ usw.) wird nicht als Text aufgenommen, sondern nur als Attributwert. Überschriften bleiben aber dennoch bestehen.

Mögliche Werte:

  • 'aufgehoben'
  • 'berichtigt'
  • 'eingefügt'
  • 'ersetzt'
  • 'geaendert'
  • 'nicht_abgedruckt'
  • 'weggefallen'
  • gegenstandslos

Zusammengefasste Paragrafen müssen in der Erfassung nicht einzeln ausgezeichnet werden, es sei denn sie sind bekannt (s.u.).

  • XML-Last: Eine Angabe kann gemäß Vorlage erfolgen (z.B.: "§§ 47a - 47j"). Als Wert in Attribut @par kann dann "47a-47j" übernommen werden:
    
    <einzelvorschrift id="[id]" par="47a-47j" status="weggefallen" gesetz="SGB III"> 
      <einzelvorschrift.text> 
        <titel> 
          <titel.standard> 
            <kennung>§§ 47a - 47j</kennung> 
          </titel.standard> 
        </titel> 
      </einzelvorschrift.text> 
      </einzelvorschrift> 

    Im Attribut wird als „bis“-Zeichen immer das Minus Zeichen U+002D ohne umgebenden Leerraum verwendet.

  • XML-First: Sind die einzelnen Paragrafen bekannt und im Manuskript mitgeliefert, so werden sie einzeln ausgezeichnet (siehe „Auszeichnungsbeispiel“ unten). Wurde diese Information nicht mitgeliefert, und kann sie auch nicht einfach ermittelt werden, so werden die Paragrafen wie für XML-Last beschrieben zusammengefasst.
  • typ="gesamtvorschrift.amtlich": Alle Paragrafen müssen immer einzeln ausgezeichnet werden.

Auf Fußnoten an weggefallenen oder aufgehobenen Einzelvorschriften sollte möglichst verzichtet werden.

HINWEIS:

Haben Einzelvorschriften im Print keinen Absatz und auch keine Angabe wie "nicht abgedruckt", so ist folgendermaßen vorzugehen:

  • XML-First

    • Nicht abgedruckte Inhalte sind zwingend im Manuskript zu kennzeichnen.
    • Kommt ein Autor dem nicht nach, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)
  • XML-Last

    • Wenn kein Status erkennbar ist, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)

Auszeichnungsbeispiel


attribut_status_bsp_kwg_106
<einzelvorschrift status="weggefallen" id="kwg_0106_p47a" par="47a"> 
   <einzelvorschrift.text> 
      <titel> 
         <titel.standard> 
            <kennung>§ 47a</kennung> 
         </titel.standard> 
      </titel> 
   </einzelvorschrift.text> 
</einzelvorschrift> 
<einzelvorschrift status="weggefallen" id="kwg_0106_p47b" par="47b"> 
   <einzelvorschrift.text> 
      <titel> 
         <titel.standard> 
            <kennung>§ 47b</kennung> 
         </titel.standard> 
      </titel> 
   </einzelvorschrift.text> 
</einzelvorschrift> 
<einzelvorschrift status="weggefallen" id="kwg_0106_p47c" par="47c"> 
   <einzelvorschrift.text> 
      <titel> 
         <titel.standard> 
            <kennung>§ 47c</kennung> 
         </titel.standard> 
      </titel> 
   </einzelvorschrift.text> 
</einzelvorschrift> 
<einzelvorschrift status="weggefallen" id="kwg_0106_p47d" par="47d"> 
   <einzelvorschrift.text> 
      <titel> 
         <titel.standard> 
            <kennung>§ 47d</kennung> 
         </titel.standard> 
      </titel> 
   </einzelvorschrift.text> 
</einzelvorschrift> 
...
      

Ausgabe

Allgemeine Information

Mit Hilfe der Attribute soll das Satzsystem einzeln ausgezeichnete Paragrafen zusammenziehen statt alle Elemente einzeln aufzulisten. Die Bemerkungen „(weggefallen)“ usw. müssen dann vom Satzsystem generiert werden.

Achtung: Durch das mögliche Zusammenfassen mehrerer aufeinanderfolgender Einzelvorschriften bei einem gesetzten Attribut @status ist eine einheitliche Ausgabe der beiden Werte „aufgehoben“ und „weggefallen“ erforderlich. Wir haben uns auf die einheitliche Ausgabe von "weggefallen" geeinigt. In den Daten können beide Werte verwendet werden.
HINWEIS: „Außerhalb der Bekanntmachung einer amtlichen Neufassung im Bundesgesetzblatt ist jeder frei, wie er den Text eines Gesetzes darstellt und die darin entstandenen Lücken kennzeichnet.“ (Zitat aus dem BMJ auf Nachfrage, E-Mail v. 24.05.2018)

Regeln für den Fall A: Inhaltsübersicht

verzeichnis.eintrag/@status

Zu generierende Werte:

  • "nicht_abgedruckt" = nicht abgedruckt
  • zusammengefasst für "weggefallen", "aufgehoben" = weggefallen

In der Inhaltsübersicht wird mit nicht abgedruckten oder weggefallenen Paragrafen wie folgt umgegangen:

  1. Die Formatierung der Titel und der zu generierenden Zusätze ist immer kursiv.

  2. Die Titel von nicht abgedruckten Paragrafen werden einzeln aufgeführt, wenn es in einer Gliederungsebene sowohl abgedruckte als auch nicht abgedruckte Paragrafen gibt. Sie erhalten den Zusatz „(nicht abgedruckt)“.

    Die Titel von weggefallenen Paragrafen werden einzeln aufgeführt, wenn es in einer Gliederungsebene sowohl weggefallene als auch nicht weggefallene Paragrafen gibt. Sie erhalten den Zusatz „(weggefallen)“.

  3. Gibt es bei 1.+2. keinen Titel, wird nur der Zusatz ausgegeben.

  4. Mehrere nicht abgedruckte Paragrafen werden zusammengefasst, wenn es unter einem Gliederungspunkt ausschließlich nicht abgedruckte Paragrafen gibt.

    Die Von-bis-Sequenz erhält den Zusatz „(nicht abgedruckt)“ und wird zentriert dargestellt.

    Einzelne Titel und Untergliederungen innerhalb der Ebene werden nicht dargestellt.

    Weggefallene Paragrafen werden eingereiht und nicht separat dargestellt.

  5. Mehrere weggefallene Paragrafen werden zusammengefasst, wenn es unter einem Gliederungspunkt ausschließlich weggefallene Paragrafen gibt.

    Die Von-bis-Sequenz erhält den Zusatz „(weggefallen)“ und wird zentriert dargestellt.

    Einzelne Titel und Untergliederungen innerhalb der Ebene werden nicht dargestellt.

    Nicht abgedruckte Paragrafen werden nicht eingereiht und separat dargestellt (theoretischer Fall).

Regeln für den Fall B: Gesetzestext

Im Gesetzestext wird mit nicht abgedruckten oder weggefallenen Paragrafen wie folgt umgegangen:

einzelvorschrift/@status

Zu generierende Werte:

  • "nicht_abgedruckt" = hier nicht abgedruckt
  • zusammengefasst für "weggefallen", "aufgehoben" = weggefallen
  1. Die Formatierung der Titel und der zu generierenden Zusätze ist immer kursiv.

  2. Bei einem nicht abgedruckten Paragrafen wird die Kennung mit dem Zusatz „(hier nicht abgedruckt)“ dargestellt.

    Der Titel wird nicht ausgegeben.

  3. Bei einem weggefallenen Paragrafen wird die Kennung mit dem Zusatz „(weggefallen)“ dargestellt.

    Der Titel wird nicht ausgegeben.

  4. Gibt es bei 1.+2. keinen Titel, wird nur der Zusatz ausgegeben.

  5. Mehrere nicht abgedruckte Paragrafen werden zu einer Von-bis-Sequenz zusammengefasst und mit dem Zusatz „(hier nicht abgedruckt)“ dargestellt.

    Weggefallene Paragrafen werden eingereiht und nicht separat dargestellt.

    Die Formatierung ist kursiv.

    Einzelne Titel und Untergliederungen innerhalb der Ebene werden nicht dargestellt.

  6. Mehrere weggefallene Paragrafen werden zu einer Von-bis-Sequenz zusammengefasst und mit dem Zusatz „(weggefallen)“ dargestellt.

    Einzelne Titel und Untergliederungen innerhalb der Ebene werden nicht dargestellt.

  7. Enthält eine Ebene ausschließlich nicht abgedruckte oder weggefallene Paragrafen, ist aber in weitere Ebenen untergliedert, wird die Sequenz für jede einzelne Unterebene gebildet. Dies führt dazu, dass bei Auszügen im Gesetzestext – aber nicht in der Inhaltsübersicht – immer alle Gliederungsebenen ausgegeben werden.

ebene/@status

Für vorschrift.ebene/@status gelten keine gesonderten Regeln. Es verhält sich wie für einzelvorschrift/@status.

vs.absatz/@status

Absätze, die weggefallen oder nicht abgedruckt sind, werden nicht zusammengefasst, sondern immer einzeln dargestellt:

Übersicht (Fall A und Fall B)

@status="weggefallen"

@status="nicht_abgedruckt"

Inhaltsübersicht
<einzelvorschrift> § 5 (weggefallen)

Beispiel

§ 3 Örtliche Zuständigkeit*

* Hier nicht abgedruckt.

wird zusammengefasst §§ 5 bis 7 (weggefallen)

Beispiel

§§ 1–3 *

* Hier nicht abgedruckt.

<vorschrift.ebene>

wird zusammengefasst

§§ 1 bis 3 (weggefallen) §§ 14–28 *

* Hier nicht abgedruckt.

Beispiel

Gesetzestext
<einzelvorschrift> § 9a (weggefallen)

Beispiel

§ 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (hier nicht abgedruckt)

Beispiel

wird zusammengefasst §§ 118 bis 119 (weggefallen)

Beispiel

§§ 234 bis 242 (hier nicht abgedruckt)

Beispiel

<vorschrift.ebene>

wird zusammengefasst

§§ 1 bis 3 (weggefallen) §§ 14 bis 28 (hier nicht abgedruckt)

Beispiel

<vs.absatz> (6) (weggefallen)

Beispiel

(3) (hier nicht abgedruckt)
wird nicht zusammengefasst

(3) Die Bundesnetzagentur stellt bei der ...

(4) (weggefallen)

(5) (weggefallen)

Beispiel

(1) Lorem ipsum dolor sit amet

(2) (hier nicht abgedruckt)

(3) (hier nicht abgedruckt)

<listenpunkt>
HINWEIS:

(hier kann kein @status gesetzt werden)

c) (weggefallen)

Beispiel

3. (hier nicht abgedruckt)
wird nicht zusammengefasst
  1. (weggefallen)
  2. (weggefallen)
  3. Lorem ipsum dolor sit amet
  1. Lorem ipsum dolor sit amet
  2. (hier nicht abgedruckt)
  3. (hier nicht abgedruckt)

Regeln für den Fall C: Randnummernblock (Kommentierung)

In Kommentierungen wird mit freibleibenden Randnummernblöcken wie folgt umgegangen:

rn.block/@status

Zu generierender Werte:

  • "frei" = (bleibt frei)

Mehrere freibleibende Randnummernblöcke werden zu einer Von-bis-Sequenz zusammengefasst und mit dem Zusatz „(bleibt frei)“ dargestellt.

Beispiele

Inhaltsübersicht: /einzelvorschrift/@status="weggefallen"





Inhaltsübersicht: /vorschrift.ebene/@status="nicht_abgedruckt"



Gesetzestext: /einzelvorschrift/@status="weggefallen"





Gesetzestext: /einzelvorschrift/@status="nicht_abgedruckt"





Gesetzestext: /vorschrift.ebene/@status="nicht_abgedruckt"



Gesetzestext: /vs.absatz/@status="weggefallen"





Gesetzestext: /liste mit „weggefallen“