Randnummer

Anzuwenden bei allen Kapiteln, Kommentaren, etc., welche in Randnummerblöcke unterteilt sind.

Auszeichnung: <rn.block>

Attribute

@id/@refid

IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.

<rn.block id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_e[übergeordnete Ebenen]_rn[vierstellige Randnummerblocknummer]"/>
<rn.block id="b[ISBN]_[Kapitelnummer]_e[übergeordnete Ebenen]_rn[vierstellige Randnummerblocknummer]"/>
Beispiel
<rn.block id="b9783503130689_B_III_rn0008">

@status

Kennzeichnung von freibleibenden Randnummern (Randnummern ohne Text).

Mit Bindestrich zusammengefasste Randnummern werden als jeweils einzelne Rn-Blöcke mit Attribut @status="frei" aufgenommen. Der Text „frei“, „nicht belegt“, „weggefallen“ oder ähnliches wird nicht erfasst.

Mehrere freibleibende Randnummernblöcke werden zu einer Von-bis-Sequenz zusammengefasst und mit dem Zusatz „(bleibt frei)“ dargestellt.


attribut_status_bsp_auv_1000_vor
<rn.block status="frei" id="auv_1000_vor_rn0019">
   <kennung>19</kennung>
</rn.block>
<rn.block status="frei" id="auv_1000_vor_rn0020">
   <kennung>20</kennung>
</rn.block>
Achtung: In diesem Fall nicht als einzelne Randnummerblöcke aufnehmen.
Ausnahme rn.block
<rn.block …><kennung>26/27</kennung>...

<kennung>

Achtung: In diesem Element sollen keine systematische Inline-Auszeichnungen verwendet werden.

Auszeichnungsbeispiele

Absatz ohne Randnummer immer als <rn.block> mit leerer Kennung und @id=“…_vor_rn…“ auszeichnen.


element_rnblock_978-3-503-16612-1_S225
<rn.block id="b9783503166121_08_rnvor0220">
   <absatz id="b9783503166121_08_rnvor0220_a0001">Ordnet das Insolvenzgericht kein 
   allgemeines Verfügungsverbot an, hängt eine mögliche strafrechtlich zu beachtende Treupflicht 
   des vorläufigen Verwalters davon ab, wie das Gericht sein Amt weiter ausgestaltet.</absatz>
</rn.block>

Die Texte zwischen den Randnummern werden in das nächste <rn.block>-Element aufgenommen.


element_rnblock_978-3-503-12625-5_S65
<rn.block id="...">
   <kennung>78</kennung>
   <container typ="beispiel">
      <titel.standard><text>Beispiele</text></titel.standard>
      <absatz>Ein ...</absatz>
   </container>
</rn.block>
Von der Werkstruktur abhängig: Ebene oder <zwischenueberschrift> in <rn.block>.
element_rnblock_978-3-503-13659-9_S303
<rn.block id="...">
               <kennung>18</kennung>
               <zwischenueberschrift>Kreditinstitut …</zwischenueberschrift>
               <absatz>Die Haftung ...</absatz>
               </rn.block>

Diesen <rn.block> als <liste> mit leerer Kennung auszeichnen.


element_rnblock_978-3-503-15890-4_S329
<rn.block id="b9783503158904_para013_rn0039">
   <kennung>39</kennung>
   <liste typ="ungeordnet.ohne" id="b9783503158904_para013_li0007">
      <listenpunkt>
         <absatz id="b9783503158904_para013_li0007_a0001">§ 290 HGB ist indes nur auf 
         Kapitalgesellschaften anwendbar. <fett>Genossenschaften</fett> 
         fallen nicht hierunter. Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei um eine unabsichtliche 
         Gesetzeslücke handelt, die mit einer analogen Anwendung des § 290 HGB für die Zwecke der 
         aufsichtsrechtlich gebotenen konzernweiten Erfassung von Interessenkonflikten auch in 
         Genossenschaftsbankkonzernen zu schließen ist. Jedenfalls für 
         <fett>Kreditgenossenschaften</fett> ergibt sich eine Anwendbarkeit des 
         § 290 HGB zudem mittelbar über den Verweis in der Vorschrift des § 340 i HGB.</absatz>
      </listenpunkt>
   </liste>
   <liste typ="manuell" id="b9783503158904_para013_li0008">
      <listenpunkt>
         <kennung>(ii)</kennung>
         <absatz id="b9783503158904_para013_li0008_a0001">das Halten einer Beteiligung i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB durch ein Mutter- oder Tochterunternehmen nach (i).</absatz>
      </listenpunkt>
   </liste>
</rn.block>

Die Texte zwischen den Randnummern werden in das nächste <rn.block>-Element aufgenommen.


element_rnblock_reha_sgb09_030
<rn.block id=“…“>
   <kennung>7</kennung>
   <absatz>„Zu Abs. 2</absatz>
   …
</rn.block>
<rn.block id=“…“>
   <kennung>8</kennung>
   <absatz>Zu Abs. 3</absatz>
</rn.block>