Randnummer
Anzuwenden bei allen Kapiteln, Kommentaren, etc., welche in Randnummerblöcke unterteilt sind.
Auszeichnung: <rn.block>
Attribute
@id/@refid
IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.
<rn.block id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_e[übergeordnete Ebenen]_rn[vierstellige Randnummerblocknummer]"/>
<rn.block id="b[ISBN]_[Kapitelnummer]_e[übergeordnete Ebenen]_rn[vierstellige Randnummerblocknummer]"/>Beispiel<rn.block id="b9783503130689_B_III_rn0008">@status
Kennzeichnung von freibleibenden Randnummern (Randnummern ohne Text).
Mit Bindestrich zusammengefasste Randnummern werden als jeweils einzelne Rn-Blöcke mit Attribut
@status="frei" aufgenommen. Der Text „frei“, „nicht belegt“, „weggefallen“ oder ähnliches wird
nicht erfasst.
Mehrere freibleibende Randnummernblöcke werden zu einer Von-bis-Sequenz zusammengefasst und mit dem Zusatz „(bleibt frei)“ dargestellt.
<rn.block status="frei" id="auv_1000_vor_rn0019">
<kennung>19</kennung>
</rn.block>
<rn.block status="frei" id="auv_1000_vor_rn0020">
<kennung>20</kennung>
</rn.block>

<rn.block …><kennung>26/27</kennung>...<kennung>
Auszeichnungsbeispiele
Absatz ohne Randnummer immer als <rn.block> mit leerer Kennung und @id=“…_vor_rn…“ auszeichnen.
<rn.block id="b9783503166121_08_rnvor0220">
<absatz id="b9783503166121_08_rnvor0220_a0001">Ordnet das Insolvenzgericht kein
allgemeines Verfügungsverbot an, hängt eine mögliche strafrechtlich zu beachtende Treupflicht
des vorläufigen Verwalters davon ab, wie das Gericht sein Amt weiter ausgestaltet.</absatz>
</rn.block>Die Texte zwischen den Randnummern werden in das nächste <rn.block>-Element aufgenommen.
<rn.block id="...">
<kennung>78</kennung>
<container typ="beispiel">
<titel.standard><text>Beispiele</text></titel.standard>
<absatz>Ein ...</absatz>
</container>
</rn.block><zwischenueberschrift> in <rn.block>.
<rn.block id="...">
<kennung>18</kennung>
<zwischenueberschrift>Kreditinstitut …</zwischenueberschrift>
<absatz>Die Haftung ...</absatz>
</rn.block>
Diesen <rn.block> als <liste> mit leerer Kennung auszeichnen.
<rn.block id="b9783503158904_para013_rn0039">
<kennung>39</kennung>
<liste typ="ungeordnet.ohne" id="b9783503158904_para013_li0007">
<listenpunkt>
<absatz id="b9783503158904_para013_li0007_a0001">§ 290 HGB ist indes nur auf
Kapitalgesellschaften anwendbar. <fett>Genossenschaften</fett>
fallen nicht hierunter. Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei um eine unabsichtliche
Gesetzeslücke handelt, die mit einer analogen Anwendung des § 290 HGB für die Zwecke der
aufsichtsrechtlich gebotenen konzernweiten Erfassung von Interessenkonflikten auch in
Genossenschaftsbankkonzernen zu schließen ist. Jedenfalls für
<fett>Kreditgenossenschaften</fett> ergibt sich eine Anwendbarkeit des
§ 290 HGB zudem mittelbar über den Verweis in der Vorschrift des § 340 i HGB.</absatz>
</listenpunkt>
</liste>
<liste typ="manuell" id="b9783503158904_para013_li0008">
<listenpunkt>
<kennung>(ii)</kennung>
<absatz id="b9783503158904_para013_li0008_a0001">das Halten einer Beteiligung i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB durch ein Mutter- oder Tochterunternehmen nach (i).</absatz>
</listenpunkt>
</liste>
</rn.block>Die Texte zwischen den Randnummern werden in das nächste <rn.block>-Element aufgenommen.
<rn.block id=“…“>
<kennung>7</kennung>
<absatz>„Zu Abs. 2</absatz>
…
</rn.block>
<rn.block id=“…“>
<kennung>8</kennung>
<absatz>Zu Abs. 3</absatz>
</rn.block>