vs.absatz
Allgemeines
Innerhalb einer Vorschrift
(/esv.instanz/gesamtvorschrift/gesamtvorschrift.text/
vorschrift.ebene/einzelvorschrift/einzelvorschrift.text/) wird
<vs.absatz> anstelle von <absatz>
verwendet.
<vs.absatz> besonders hervorgehobener Text enthalten sein, der eine ältere Fassung wiedergibt, zeichnen Sie bitte mit <container typ=“hervorhebung“> aus.<kennung> ausgezeichnet werden.
Auszeichnung: <vs.absatz>
Attribute
@id
IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.
<vs.absatz id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_p[Paragrafennummer]_a[vierstellige Absatznummer]"/>
oder
<vs.absatz id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_art[Artikelnummer]_a[vierstellige Absatznummer]"/>Beispiel<vs.absatz id="arbgg_b_para_002_p2_a0001">@status
Paragrafen, welche aufgehoben wurden, weggefallen sind oder nicht abgedruckt werden, haben diese Information als ein Attribut.
Der Text (z.B. „aufgehoben“, „weggefallen“ usw.) wird nicht als Text aufgenommen, sondern nur als Attributwert. Überschriften bleiben aber dennoch bestehen.
Mögliche Werte:
- 'aufgehoben'
- 'berichtigt'
- 'eingefügt'
- 'ersetzt'
- 'geaendert'
- 'nicht_abgedruckt'
- 'weggefallen'
- gegenstandslos
Zusammengefasste Paragrafen müssen in der Erfassung nicht einzeln ausgezeichnet werden, es sei denn sie sind bekannt (s.u.).
- XML-Last: Eine Angabe kann gemäß Vorlage erfolgen (z.B.: "§§ 47a - 47j"). Als Wert in Attribut
@parkann dann "47a-47j" übernommen werden:<einzelvorschrift id="[id]" par="47a-47j" status="weggefallen" gesetz="SGB III"> <einzelvorschrift.text> <titel> <titel.standard> <kennung>§§ 47a - 47j</kennung> </titel.standard> </titel> </einzelvorschrift.text> </einzelvorschrift>Im Attribut wird als „bis“-Zeichen immer das Minus Zeichen U+002D ohne umgebenden Leerraum verwendet.
- XML-First: Sind die einzelnen Paragrafen bekannt und im Manuskript mitgeliefert, so werden sie einzeln ausgezeichnet (siehe „Auszeichnungsbeispiel“ unten). Wurde diese Information nicht mitgeliefert, und kann sie auch nicht einfach ermittelt werden, so werden die Paragrafen wie für XML-Last beschrieben zusammengefasst.
- typ="gesamtvorschrift.amtlich": Alle Paragrafen müssen immer einzeln ausgezeichnet werden.
Auf Fußnoten an weggefallenen oder aufgehobenen Einzelvorschriften sollte möglichst verzichtet werden.
Haben Einzelvorschriften im Print keinen Absatz und auch keine Angabe wie "nicht abgedruckt", so ist folgendermaßen vorzugehen:
XML-First
- Nicht abgedruckte Inhalte sind zwingend im Manuskript zu kennzeichnen.
- Kommt ein Autor dem nicht nach, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)
XML-Last
- Wenn kein Status erkennbar ist, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)
@inkrafttreten
Datum des Inkrafttretens.
@ausserkrafttreten
Datum des Ausserkrafttretens.
@gesetz
Die Abkürzung der Vorschrift, die sich in der entsprechenden Kennzahl oder Einzelvorschrift befindet.
Auszeichnung: @gesetz
Für das Setzen des Attributes @gesetz soll zur Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung in allen Erfassungs-Prozessen
(XML-First, XML-Last) immer eine XML-Abgleichsliste verwendet werden. Diese Liste mit Gesetzeskürzeln wird auch online bereitgehalten
und regelmäßig um neue Einträge ergänzt: https://xml-erfassung.esvdigital.net/esv-abkuerzungen.xml
Die Liste führt das im Attribut @gesetz zu setzende Kürzel immer im Element <name> (/datenbank/eintrag/name). Weitere Bezeichnungen des Gesetzes finden sich in den zugehörigen Elementen <alias> (/datenbank/eintrag/alias):
<eintrag>
<name>FamFG</name>
<alias>Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
<alias>Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
<alias>Familienverfahrensgesetzes</alias>
<alias>Familienverfahrensgesetz</alias>
</eintrag>
Verwendungsbeispiel:
<kommentar.teil>
<gesamtvorschrift.text>
<einzelvorschrift id="b9783503170036_para0005_p5" gesetz="FamFG" par="5">
…
@gesetz dürfen nur Einträge erfolgen, die sich in der Abgleichsliste im Element <name> befinden. Sollte es für eine Gesetzesbezeichnung keinen passenden Eintrag geben, ist bitte Rücksprache mit dem Verlag zu halten (intern kann dann in Ausnahmefällen der Wert nicht_anwendbar vergeben werden, wenn dauerhaft kein Kürzel vergeben wird; z.B. weil es sich um eine vorschriftenähnliche Erfassung handelt).@par
In diesem Attribut wird die Paragrafennummer der Einzelvorschrift ausgezeichnet.
Auszeichnung: @par
Beispiel:
<einzelvorschrift id="hm_a_0100_p1c" par="1c">
<einzelvorschrift.text>
<titel>
<titel.standard>
<kennung>§ 1 c</kennung>
<text>Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags</text>
</titel.standard>
</titel>
@art und @par schließen sich gegenseitig aus. Es wird immer nur eines davon verwendet.@status