Fett
Fette Auszeichnung eines Textteils.
HINWEIS: Dieses Inline-Element wird nur bei
unsystematisch hervorgehobenen Wörtern im Text genutzt. Eine systematische Formatierung (wie
z. B. bei Überschriften) erfolgt durch Stylesheets im weiterverarbeitenden System.
Auszeichnung: <fett>
Auszeichungsbeispiel
<absatz id="b9783503093144_para001_rn0001_a0001">Das Emissionsgeschäft als Bankgeschäft meint nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 10
KWG die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur
Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. Anlass des
Emissionsgeschäfts ist die erstmalige Ausgabe einer bestimmten Anzahl
von Wertpapieren durch den Emittenten (<fett>Neuemission</fett>) oder der
Verkaufswunsch einer Konzernmutter oder eines sonstigen Großaktionärs
in Bezug auf das gehaltene Anteilspaket, sofern dieses in Streubesitz
überführt werden soll (<fett>Zweitemission</fett>). Gegenstand des Geschäfts ist im
erstgenannten Fall die (Erst-)<fett>Platzierung</fett> im Kapitalmarkt im Auftrag
des Emittenten, d. h. der Verkauf an private, gewerbliche oder institutionelle
Anleger. Die Unterbreitung eines öffentlichen Angebots ist nicht
begriffsimmanent. Bei einer Zweitemission ist dagegen die Überführung
von Beteiligungsbesitz in Aktien in Streubesitz wesensbestimmend;
anderenfalls handelt es sich um einen Fall des Beteiligungshandels im
M&A-Geschäft.</absatz>